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Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Heilpraktiker als Verwender und dem Klient(in) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 2 Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages
  1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Klient(in) das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie) die Heilkunde / Beratung für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psychotherapie) zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Psychotherapie wendet.
  2. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Klient(in) in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung Beratung, Diagnose und Therapie des/der Klient(in)  anwendet.
  3. Über die Diagnose und Therapiemöglichkeiten entscheidet der/die Klient(in) nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker (Psychotherapie) über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, wenn und soweit der/die Klient(in) hierüber keine Entscheidung trifft.
  4. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist berechtigt einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) auf Grund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
  5. Grundlage der angebotenen Therapie und Beratung ist die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Das Verfahren ist wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg  dem/der Klient(in) weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
  6. Es werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der/die Klient(in) die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.
  7. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Vertraulichkeit der Behandlung
  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumständen und den persönlichen Verhältnissen des/der Klient(in) Auskünfte gegenüber Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung der/die Klient(in). Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunftserteilung im Interesse der/die Klient(in)  erfolgt und dessen mutmaßlichen Willen entspricht.
  2. Absatz1 findet keine Anwendung soweit der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet oder berechtigt ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§ 4 Einsicht in die Klientenakte
  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt über jeden Klienten eine Handakte. Eine Herausgabe dieser Akte an den/die Klient(in)  im Original ist ausgeschlossen.
  2. Auf Verlangen erstellt der Heilpraktiker (Psychotherapie) für den/die Klient(in)  kosten- und honorarpflichtig Kopien aus der Akte. Hiervon ausgenommen sind solche Teile der Aufzeichnungen, die rein subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Heilpraktikers enthalten.

§ 5 Kündigung des Behandlungsvertrages
  1. Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
  2. Eine Kündigung durch den Heilpraktiker (Psychotherapie) zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Klient(in) erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnte. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers (Psychotherapie) bleiben von der Kündigung unberührt.

§ 6 Honorierung des Heilpraktikers (Psychotherapie)
  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie) und Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste des Heilpraktikers (Psychotherapie). Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
  2. Bei Absage vereinbarter Termine innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von € 40 fällig. Nicht in Anspruch genommene vereinbarte Termine werden dem/der Klienten(in) zu 100 % in Rechnung gestellt. Die bevorstehende Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der/die Klient(in) bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, oder ohne sein/ihr Verschulden, zum Beispiel im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen gehindert ist.
  3. Die Honorare sind nach jeder Behandlung bar gegen Erhalt einer Quittung oder,  falls zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie) und dem/der Klient(in) gesondert vereinbart, nach Rechnungsstellung gemäß § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

§ 7 Honorarerstattung durch Dritte
  1. Soweit der/die Klient(in)  einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) gem. § 6 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers (Psychotherapie) erfolgt ausschließlich gegenüber dem/der Klient(in). Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorars oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker (Psychotherapie) in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.
  2. Soweit der Heilpraktiker (Psychotherapie) dem/der Klient(in)  über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 6. Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
  3. Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlangen dem/der Klient(in)  gegenüber erteilt. Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.

§ 8 Rechnungsstellung
  1. Auf Wunsch kann der/die Klient(in) zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose, noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet aus der eine Diagnose geschlossen werden könnte.
  2. Wünscht der/die Klient(in) aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose bzw. Therapie-/Beratungsspezifizierung mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des/der Klient(in).

§ 9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten zwischen der/die Klient(in) und dem Heilpraktiker (Psychotherapie) aus dem Behandlungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Stand November 2020
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Gambach 23
85296 Rohrbach
Telefon: +49 (0) 8446 / 81 79 969
Email: info@psychotherapie-polzin.de
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Heilpraktiker für Psychotherapie
in Rohrbach auf jameda
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